VdS-Prüfung nach Klausel 3602 (VdS 2871) – Feuerschutzklausel

In Deutschland brennt alle 5 Minuten ein Unternehmen! Mangelhafte elektrische Anlagen sind dabei die häufigste Brandursache. Die Brandgefahr elektrischer Anlagen sollte daher keinesfalls unterschätzt werden. Doch die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3/V4 berücksichtigen diese Brandrisiken nicht. Die Prüfungen nach DGUV V3/V4 dienen rein dem vorbeugenden Personenschutz und sollen beispielsweise vor elektrischen Schlag schützen. Daher fordern die Gebäude- und Feuerversicherungen die VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 (VdS 2871). Die VdS 2871 Prüfung ergänzt die DGUV V3/V4 Prüfungen und berücksichtigt dabei auch den Brandschutz sowie das verlässliche Funktionieren der wichtigsten Betriebsmittel. Daher wird die VdS-Prüfung nach Klausel 3602 von den meisten Gebäudeversicherern als Bestandteil der Feuerversicherung gefordert.
Lassen Betreiber die VdS Klausel 3602 Prüfung nicht durchführen, so kann die Versicherung die Zahlung im Schadensfall verweigern. Nicht selten führen die entstandenen Schäden zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens. Daher ist es wichtig, dass Sie sich vor diesen Risiken schützen. Lassen Sie die VdS-Prüfung nach VdS 2871 in regelmäßigen Abständen von einem VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen durchführen.
Wir führen die VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 (VdS 2871) in Bochum, NRW und bundesweit für Sie durch.
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen zeitnah ein unverbindliches Angebot erstellen können.
Den Nachweis für unsere Qualifikationen
als VdS-anerkannte Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen können Sie in folgender Veröffentlichung einsehen:


Inhaltsverzeichnis
- VdS-Prüfung nach Klausel 3602 (VdS 2871) – Feuerschutzklausel
- Inhaltsverzeichnis
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Was wird bei einer VdS-Prüfung nach Klausel 3602 gemacht?
- 1. Besichtigung (Sichtprüfung) relevanter Teile der elektrischen Anlage
- 2. Funktionsprüfungen
- 3. Temperaturmessungen (Thermografie)
- 4. Kontrollmessungen der DGUV V3/V4 Protokolle
- 5. Messungen des Neutralleiterstroms
- 6. Ordnungsprüfungen
- 7. Dokumentation der Prüfergebnisse und Ausstellung eines Befundscheins
- Wer darf eine VdS-Prüfung nach Klausel 3602 durchführen?
Wie oft müssen VdS-Prüfungen elektrischer Anlagen durchgeführt werden?
Elektrische Anlagen sind gemäß den Versicherungsbedingungen in regelmäßigen Abständen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen durchzuführen. In der Regel beträgt die Prüffrist ein Jahr, allerdings kann diese auch auf zwei Jahre verlängert werden.
Die jeweilige Prüffrist ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Auch eine Rücksprache mit dem Sachversicherer ist möglich. Die meisten Versicherer lassen sich auf eine Verlängerung der Prüffrist auf zwei Jahre ein, wenn sich die elektrischen Anlagen in einem guten Zustand befinden. Außerdem kann eine gute Einstufung im Befundschein (Prüfprotokoll der VdS-Prüfung) zu einer Reduzierung des Versicherungsbeitrages führen. Denn von Anlagen, die sich in einem guten Zustand befinden, geht ein geringeres Risiko aus.
Was wird bei einer VdS-Prüfung nach Klausel 3602 gemacht?
Die VdS-Prüfung nach Klausel 3602 umfasst die Besichtigung, Funktionsprüfung und das Messen elektrischer Anlagen sowie Ordnungsprüfungen. Dabei liegen vorbeugende Maßnahmen des Brand- und Sachschutzes im Fokus. Die jeweils anzuwendenden Gesetze, Normen und VdS-Richtlinien werden bei der Prüfung beachtet.
Folgende Prüfschritte beinhaltet die VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 gemäß VdS 2871:
- Besichtigung (Sichtprüfung) relevanter Teile der elektrischen Anlage
- Funktionsprüfungen
- Temperaturmessungen (Thermografie)
- Kontrollmessungen der DGUV V3/V4 Protokolle
- Messungen des Neutralleiterstroms
- Ordnungsprüfungen
- Dokumentation der Prüfergebnisse und Ausstellung eines Befundscheins
1. Besichtigung (Sichtprüfung) relevanter Teile der elektrischen Anlage
Bei einer VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 müssen grundsätzlich alle relevanten Anlagenteile im versicherten Objekt geprüft werden. Nur so kann eine Aussage über den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage getroffen werden.
Bei der Sichtprüfung müssen insbesondere folgende Anlagenteile (soweit vorhanden) besichtigt werden:
- Trafostationen einschließlich Mittelspannungs-Schaltanlage (sofern diese zum Versicherungsumfang gehören)
- Schaltanlagen und Verteiler beispielsweise NSHV (Hauptverteilung), Unterverteilungen sowie Schalt- und Maschinenschränke.
- Kabel- und Leitungsanlage, soweit diese sichtbar und zugänglich ist
- Teile der elektrischen Installation von Maschinen beispielsweise Motoranschlüsse und Leitungseinführungen von Betriebsmitteln, soweit diese zugänglich und sichtbar sind
- Brandschottungen von Kabel- und Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken
- Beleuchtungsanlage beispielsweise Montage, Zustand und Kennzeichnung
- Erdung und Potentialausgleich
- Überspannungsschutz beispielsweise auf offensichtliche defekte, richtige Auswahl der Vorsicherung und Länge der Anschlussleitungen
- Photovoltaikanlage
- Ortsveränderliche Betriebsmittel
2. Funktionsprüfungen
Die Funktionsprüfungen bei der Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 sind entsprechend der DIN VDE 0105-100/A1 durchzuführen. Der Sachverständige entscheidet in Absprache mit dem Betreiber, welche Einrichtungen er zwingend prüfen muss. Sollten Funktionsprüfungen beispielsweise betriebsbedingt nicht durchführbar sein, so muss dies im Befundschein vermerkt werden. Bei der Funktionsprüfung sind sowohl die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) als auch die Isolationsüberwachungseinrichtungen zu überprüfen. Die Funktionsprüfung kann beispielsweise durch Betätigen der Prüftaste erfolgen.
HINWEIS: Der Betreiber oder Benutzer muss solche Funktionsprüfungen selbst in regelmäßigen Abständen durchführen. Wie das genau funktioniert erfahren Sie in folgendem Ratgeber: Funktionsprüfung von RCDs durch den Benutzer (Laien)
3. Temperaturmessungen (Thermografie)
Bei einer VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 müssen Temperaturmessungen mit einer entsprechenden Thermografie-Kamera durchgeführt werden. Die Wärmebildkamera muss den Mindestanforderungen der VdS 2228 entsprechen. Geeignete Modelle sind beispielsweise die FLIR C3-X* oder die FLIR C5*.
Folgende Anlagenteile und Betriebsmittel sind bei der Temperaturmessung zu berücksichtigen:
- Anschlüsse und Kontakte von NH-Sicherungen, Schmelzsicherungen, LS-Schaltern und sonstigen Sicherungen
- Reihenklemmen und Klemmleisten in Verteilungen sowie Schalt- und Maschinenschränken
- Anschlüsse und Kontakte beispielsweise von Sammelschienen, Schützen, Transformatoren und Motoren
- Oberflächen von Transformatoren, Konvertern und Motoren
- Leitungs- und Kabelbündel
- Oberflächen von Betriebsmitteln mit besonderer thermischer Gefährdung
4. Kontrollmessungen der DGUV V3/V4 Protokolle
Bei einer VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 kann der Sachverständige auf Messergebnisse vorangegangener DGUV V3/V4 Prüfungen zurückgreifen. Sofern geeignete Protokolle vorliegen, müssen also keine vollumfänglichen eigenen Messungen durchgeführt werden. Liegen jedoch keine Messprotokolle vor, so sind eigene Messungen durchzuführen. Die Messergebnisse sind anhand der Messprotokolle durch den Sachverständigen zu bewerten und stichprobenartige Kontrollmessungen durchzuführen. Bei Abweichungen sind weitere Nachmessungen durchzuführen, dies gilt insbesondere für folgende Messungen:
- Isolationswiderstandsmessung
- Schleifenwiderstandsmessung
- Messung der Durchgängigkeit des Schutzleiters
- Messung des Auslösestroms sowie der Auslösezeit von RCDs
5. Messungen des Neutralleiterstroms
Insbesondere in Anlagen mit einem hohen Anteil an elektronischen Verbrauchern sind Messungen des Neutralleiterstroms durchzuführen. Elektronische Verbraucher können hohe Oberschwingungen hervorrufen, deshalb sind die Messungen der Neutralleiterströme gemäß VdS 2349-2 unerlässlich.
6. Ordnungsprüfungen
Außerdem sind neben den bereits genannten Prüfungen und Messungen noch sogenannte Ordnungsprüfungen durchzuführen. Der VdS-Sachverständige muss kontrollieren, ob die Prüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3/V4 regelmäßig durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise durch entsprechende Vorlage von Prüfprotokollen gewährleistet werden. Zudem müssen in explosionsgefährdeten Bereichen (falls vorhanden) regelmäßige Prüfungen nach BetrSichVO durchgeführt werden. Auch hierfür müssen geeignete Prüfprotokolle vorgelegt werden. Der Sachverständige hat diese Ordnungsprüfungen durchzuführen und das Ergebnis entsprechend im Befundschein zu vermerken.
7. Dokumentation der Prüfergebnisse und Ausstellung eines Befundscheins
Die Ergebnisse der VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 werden in einem Befundschein dokumentiert. Der Befundschein ist gemäß VdS 2229 auszustellen und ist in seiner Form und seinem Inhalt standardisiert. Somit liegt dem Sachversicherer immer ein einheitlicher Prüfbericht vor. Dadurch wird dem Versicherer die Auskunft über sein versichertes Risiko vereinfacht.
Wer darf eine VdS-Prüfung nach Klausel 3602 durchführen?
Die VdS-Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 gemäß VdS 2871 darf nur durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen mit gültigem Anerkennungszertifikat durchgeführt werden.
Die VdS-Zertifizierungsstelle bescheinigt mit dem Anerkennungszertifikat die Eignung des Prüfers. Das entsprechende Zertifikat ist jeweils für eine Dauer von 4 Jahren gültig. Danach wird ein erneuter Fachkundenachweis nötig. Auf der Seite des VdS finden Sie eine Liste der VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen. Nur die dort aufgeführten Sachverständigen verfügen über eine aktuelle VdS-Anerkennung und dürfen die Prüfungen nach Klausel 3602 durchführen.
Wer führt die VdS-Prüfung in Bochum durch?
Ich führe die VdS-Prüfungen elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 in Bochum, im Ruhrgebiet und in NRW durch. Auch bundesweit bin ich gerne für Sie tätig, sofern Sie standortübergreifend eine einheitliche Durchführung der VdS-Prüfungen wünschen.
Ich führe die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß VdS 2871 beispielsweise in Bochum und folgenden weiteren Städten in NRW durch:
- Aachen
- Arnsberg
- Bielefeld
- Bonn
- Bottrop
- Dortmund
- Duisburg
- Düsseldorf
- Essen
- Gelsenkirchen
- Hagen
- Hamm
- Herne
- Köln
- Krefeld
- Leverkusen
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- Münster
- Neuss
- Oberhausen
- Paderborn sowie
- Wuppertal